Sehr geehrter Fragesteller,
An den Stornokosten müssen Sie sich nicht beteiligen. Ihr Vertragspartner ist nur der Reiseveranstalter, der eine »Gesamtheit von Reiseleistungen« schuldet (§ 651a BGB). Da diese hier nicht erbracht wurde, haftet der Reiseveranstalter auf Rückzahlung des Reisepreises.
Dass der Reiseveranstalter gegenüber dem Hotel stornieren musste, ist nicht Ihr Problem. Eine Beteiligung an diesen Kosten kann daher keinesfalls verlangt werden. Sie sollten also die vollständige Rückzahlung des Reisepreises fordern, am besten schriftlich. Setzen Sie dazu eine Zahlungsfrist. Nach Ablauf der Frist sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der die weiteren Schritte prüft.
Abgesehen davon haben Sie auch einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, deren Flug nicht stattgefunden hat. Da hier wohl eine Annullierung anzunehmen ist, kann ein Anspruch auf 250,00 EUR pro Ticket = 500,00 EUR als sog. Ausgleichszahlung verlangt werden. Der Anspruch ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn z. B. die Wetterverhältnisse ursächlich waren. Jedenfalls sollten Sie Ihren Anspruch aber - ebenfalls schriftlich - bei der Fluggesellschaft anmelden.
Wenn keine Zahlungen erfolgen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der dann die Rechtslage genauer prüfen und weitere Schritte einleiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt