Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie leider die Reise nicht kostenfrei stornieren können und zwar aus folgenden Gründen:
Nach der Rechtslage können Sie, wenn Sie nicht reisen wollen oder nicht reisen können, die gebuchte Reise jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren,gem. § 651 i BGB
. In diesem Fall müssen Sie allerdings eine Stornogebühr bezahlen.
Diese ergibt sich aus den AGB. Die AGB müssen gestaffelte Pauschalen vorsehen, je nachdem, wie viele Tage vor Reiseantritt der Rücktritt erklärt wird.
Ich gehe davon aus, dass sich die 25 % Stornogebühren aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters ergeben.
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des
Reisepreises auch noch gerade als angemessen angesehen werden können.
Absichern kann man sich gegen Stornokosten - so wie Sie es getan haben - mit einer Reiserücktrittsversicherung, jedoch nur für die im Versicherungsschein genannten Fälle.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um persönliche Verhinderungsgründe, deretwegen man die Reise nicht antreten kann.
Die Situation in Griechenland fällt nicht darunter.
Eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt gem.
§ 561j BGB
kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine Griechenlandreise nicht wegen höherer Gewalt erheblich gefährdet ist.
Ein Indiz dafür wäre z.B.eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die aber nicht vorliegt.
Es tut mir wirklich sehr leid, Ihnen keine positivere
Auskunft geben zu können.
Falls es bei der Reise nach Griechenland tatsächlich zu Behinderungen kommen, haben Sie natürlich das Recht, Reisemängel geltend zu machen.
Sollten Sie sich doch dazu entschließen, die Griechenlandreise anzutreten, wünsche ich Ihnen auf jeden Fall einen schönen und stressfreien Urlaub.
Ich hoffe, Ihnen die Rechtslage verständlich erklärt zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia König
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 15.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
meine Antwort möchte ich gerne wie folgt ergänzen:
Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage, habe ich Zweifel, ob die Erhebung von 25% des Reisepreises als Stornierungskosten rechtmäßig ist.
Grundsätzlich als rechtmäßig anerkannt ist die Erhebung von 20% des Reisepreises bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Antritt der Reise - so das BGH Urteil vom 19.12.2014, XZR 85/12.
Darüber hinausgehende Prozentsätze dürften daher rechtlich bedenklich sein.
Bei Unwirksamkeit einer dementsprechenden Pauschalierungsklausel könnte der Reiseveranstalter nur bei konkreter Darlegung und Berechnung Stornierungskosten verlangen. Insoweit würde ihm die Darlegungs- und Beweislast obliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia König
Rechtsanwältin