Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Es kommt in der Tat darauf an, was genau bei Anmeldung zum Lehrgang vereinbart worden ist. AGB´s würden nur gelten, wenn sie Vertragsbestandteil geworden wären. Dazu hätten Sie einbezogen werden müssen.
Ohne weitere Kenntnise ist es schwer sich festzulegen, ich würde aber davon ausgehen, dass der Vertrag ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB ist. Sie könnten den Vertrag dann durch schriftliche Erklärung kündigen. Dies gilt in Ihrem Fall natürlich nur für den noch nicht begonnenen Nahunterricht. Da dieser noch nicht begonnen hat, wäre eine Kündigung möglich und Sie hätten einen Anspruch auf Erstattung nach § 812 I S. 1 1. Alt. BGB. Durch AGB´s könnte gegenteiliges geregelt werden, dies dürfte nach Ihren Angaben aber nicht der Fall sein.
Ich sehe keine Rechtsgrundlage Ihnen nur 1000 € zu erstatten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt