Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn der Darlehensvertrag unmittelbar zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wurde und die Schließung des Vertrages im Wesentlichen über den Autohändler lief, handelt es sich in der Tat um eine wirtschaftliche Einheit.
Durch einen Widerruf wären dann beide Verträge aufgelöst, d.h. Sie müssen den Wagen dann nicht erwerben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 23.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Beide Verträge wurden in der Tat unmittelbar zusammen beim Authändler abgeschlossen.
Genügt es, wenn ich den Darlehensvertrag bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers schriftlich widerrufe oder muss ich den Kaufvertrag ebenfalls beim Händler bzw. Fahrzeughersteller widerrufen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
um Mißverständnisse zu vermeiden und den Widerruf möglichst glatt über die Bühne zu bringen, ist es zu empfehlen, den Vertrag sowohl bei dem Händler als auch bei der Hausbank zu widerrufen und in beiden Schreiben jeweils auch auf das andere Schreiben hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt