Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
1.
Das ist ohne weiteres möglich. Hier bedarf es dann einer Bevollmächtigung.
vgl. unter http://www.gangelt.de/downloadbereich/category/14-vollmachten-antraege?download=128:vollmacht-zur-anmeldung-ummeldung-und-abmeldung
2.
Wenn Sie Mieter bzw. (Mit-)Eigentümer der Wohnung, können Sie im Rahmen des Hausrechts der Stieftochter den Zutritt verweigern.
Hier sollten Sie sich mit der Mutter abstimmen. Die Entscheidung könnte leichter fallen, weil Ihre Stieftochter nunmehr bei ihrem Freund offenbar wohnt, da dieser Zustand ja schon zwei Monate dauert.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen. Anderenfalls mögen Sie eine positive Bewertung abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -