Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Wenn Sie aus den Unterlagen der Tante nichts über die Steuererklärungen finden können, gibt es nur noch die Möglichkeit, den früheren Steuerberater - falls bekannt - anzusprechen oder sonst dann nur das Finanzamt. Aber bei Letzterem wecken Sie in der Tat womöglich schlafende Hunde.
Ich denke aber, dass Ihre Bedenken unbegründet sind, da die Rentenversicherungsträger in der Tat Meldungen an das Finanzamt geben und vor allem: Wenn man 85 Jahre alt ist und dement passiert einem nichts mehr auf dieser Welt.
Anders sieht es natürlich aus für die jüngere Schwester, die jetzt die Vermögenssorge übernommen hat, denn sie gerät aufgrund dieser Position in eine eigene Haftung, wenn sie etwas falsch macht. Also würde ich an Stelle der Schwester einmal Kontakt zu einem Anwalt oder Steuerberater aufnehmen, und prüfen lassen, ob zweifelsfrei überhaupt eine Steuerpflicht besteht. Wenn das fraglich ist, würde ich auch weiterhin keine Erklärungen abgeben.
Wenn eindeutig Steuerpflichten im Raum steht, würde ich die nächste anstehende Steuererklärung wortlos einreichen und dann muss man sich mit dem Ergebnis, das das hervorruft, bestmöglichst arrangieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 04.04.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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04.04.2019
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15:44
Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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