Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben Recht, 5 Monate reichen nicht mehr nach der Gesetzesänderung- aber: der Artikel spricht ja genau davon, dass denen zugetragen wurde, dass.....und da wäre ich ganz vorsichtig. Die Ämter sehen das mittlerweile sehr streng, vor allem ist der Mutterschutz ja gerade dafür da, Sicherheit vor der Geburt zu erlangen und darf nur aus zwingenden Gründen verkürzt werden. Möglich ist es aber, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Jedoch beachten Sie, jedes einzelne Amt entscheidet anders. Daher nützt es nichts, wenn Sie sich vorher wappnen. Stellen Sie den Antrag und schauen, was dann passiert - dann würde ich in den Einspruch gehen/ggf. Klage.
Eine generelle - ja klappt/klappt nicht - Antwort ist leider nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen