Sehr geehrter Ratsuchender,
eine fiktive Steuerberechnung hinsichtlich der Aufwendungen, die nicht unterhaltsmindernd zu berücksichtigen sind, kommt nicht in Betracht.
Die Steuererstattung wird nicht bereinigt um die Aufwendungen für LV und Scheidungskosten.
ALLERDINGS ist eine fiktiver Steuerberechnung hinsichtlich der neuen Ehefrau vorzunehmen. Durch die neue Ehe haben Sie bei der Steuerberechnung den sogannten Splittingvorteil. Dieser kommt bei nachehelichen Unterhalt der geschiedenen Ehefrau nicht zu Gute.
Demgemäß ist die Steuererstattung zu kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle