Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Ihnen zugestellten Strafbefehl einlegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen geschehen und kann sowohl von Ihnen selbst oder aber auch durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Nach einem Einspruch kommt es in aller Regel zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Im Rahmen dieser Hauptverhandlung haben Sie dann die Möglichkeit, Ihrerseits Beweismittel in das Verfahren einzubringen. Der von Ihnen angesprochene Zeuge, der den Abholtermin bei der Werkstatt sowie die Übergabe des Serviceheftes gesehen hat, könnte dort vernommen werden und Sie dann entlasten. Auch Sie selbst können sich natürlich zur Sache äußern. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, kann ich seriöser Weise erst nach Akteneinsicht beurteilen. Aber es liegt ja ohnehin bereits eine schriftliche Stellungnahme Ihrerseits vor, wenn ich das richtig verstanden habe.
Glücklicherweise ist es nicht Ihre Aufgabe, den Tatvorwurf zu widerlegen, sondern es ist die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, Ihnen die vorgeworfene Tat sicher nachzuweisen. Leider ist es regelmäßig so, dass Strafbefehle von Seiten der Gerichte vorschnell unterschrieben werden, ohne überhaupt die Akten- und Beweislage vollständig erfasst zu haben. Ob diese Vorgehensweise aus Überlastung oder purer Oberflächlichkeit erfolgt, ist unklar. Fakt ist: es geschieht regelmäßig. Es ist also durchaus vorstellbar, dass sich im Rahmen einer Hauptverhandlung herausstellt, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichend ist.
Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen, dem Sie in der Sache auch vertrauen. Sie können jederzeit Ihren Strafverteidiger wechseln und sollten dies ggf. auch tun, wenn Sie sich nicht gut beraten/verteidigt fühlen. Allerdings fallen hierdurch in der Regel auch höhere Kosten an.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung und ohne Kenntnis der Akten sehe ich durchaus gute Chancen, den Ihnen gemachten Vorwurf der Urkundenfälschung im Rahmen einer Hauptverhandlung entkräften zu können. Eine solche Hauptverhandlung sollte allerdings gut und professionell vorbereitet sein. Treffen Sie also möglichst zeitnah eine Entscheidung bzgl. eines etwaigen Verteidigerwechsels, so dass Ihnen hier nicht zu viel Zeit verloren geht. Im Bedarfsfall können Sie sich hierfür gerne auch an mich wenden. Ich stehe Ihnen für eine Mandatierung in dieser Angelegenheit gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt