Sehr geehrte Fragestellerin!
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1.
Ist es rechtlich zulässig, dass ich, als nicht medizinisch ausgebildetes Personal im handwerklichen Bereich, Menschen mit Behinderung die eventuell kein Schmerzempfinden haben, täglich spritzen?
Eine Medikamentengabe durch Spritzen, also eine Injektion, stellt zunächst eine Körperverletzung dar (§ 223 StGB
). Hierzu bedarf es der Einwilligung des „Opfers".
Das heisst, die Beschäftigte müsste darüber informiert werden, dass Sie ihr Insulin spritzen sollen und müsste sich damit aus freiem Willen einverstanden erklären (§ 228 StGB
). Ggf. wäre auch die Zustimmung des rechtlichen Betreuers der Beschäftigten erforderlich. Dabei müsste die Beschäftigte (ggf. samt Betreuer) auch über Ihre „Schulung" informiert werden.
2.
Kann mir Arbeitsverweigerung vorgeworfen werden falls ich mich weigere?
In Ihrer Tätigkeitsbeschreibung steht: „Verabreichung und Überwachung der Medikamenteneinnahme nach ärztlicher Vorschrift". Ich nehme an, dass diese Tätigkeitsbeschreibung Teil Ihres Arbeitsvertrages ist.
Bei der Insulininjektion ist es aber regelmäßig erforderlich, anhand der vorher durchgeführten Blutzuckermessung auch die Menge des zu spritzenden Insulins festzulegen. Ich nehme an, dies soll durch Sie geschehen.
Damit liegt gerade keine Medikamentenverabreichung nach ärztlicher Vorschrift mehr vor, da Sie gerade ja die Menge des Medikaments bestimmen sollen. Daneben ist eine Insulin-Injektion eine invasive und potentiell gefährlichere Art der Verabreichung von Medikamenten.
Ich sehe daher insgesamt keine arbeitsvertragliche Pflicht Ihrerseits,die Injektionen durchzuführen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guido C. Bischof, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 28.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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28.02.2012
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22:17
Antwort
vonRechtsanwalt Guido C. Bischof
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Fachanwalt für Medizinrecht