Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie das alleinige Sorgerecht für Ihren Sohn haben. In diesem Fall dürfen Sie mit Ihrem Sohn ins Ausland ziehen, der Vater müsste sich um Umgangskontakte, etwa durch Ferienbesuche, o.ä. bemühen.
Für den Fall, dass Sie und der Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben ist entscheidend, welcher Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den sohn ausübt. Sollten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben, so dürfen wiederum Sie entscheiden, ob der Sohn mit Ihnen ins Ausland zieht.
Lebt der Sohn seit der Geburt bzw. seit der Trennung bei Ihnen, so wird der Vater zwar ein gemeinsames Sorgerecht beantragen können. Dieses wird auch zugesprochen werden, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Allerdings kann die Mutter auch in diesem Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, so dass wiederum der Vater einen Wegzug nicht verhindern könnte.
Einen Entzug des Sorgerechts der Mutter wird es auch auf Antrag nur dann geben können, wenn die Mutter das Kindeswohl massiv gefährdet. Dies ist hier nicht der Fall, so dass ich davon ausgehe, dass Sie mit Ihrem Sohn ins Ausland ziehen dürfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 12.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Vater hat sich nie dafuer interessiert das Sorgerecht zu bekommen, da er ja sein Umgangsrecht hatte.. er hat das Kind 3 die Woche gesehen fuer ein paar Stunden. Wir haben vom Jugendamt eine Regelung, dass das Kind jeden Mittwoch bei ihm uebernachtet und jedes 2te WE, das hat leider nicht geklappt, weil er nicht dort uebernachten wollte. Das Kind hat noch nie bei ihm gewohnt. Wir waren noch nie verheiratet. Wie finde ich heraus wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und kann ich das auch im Vorfeld beantragen, oder habe ich es automatisch als Mutter? Ich bin schon im Ausland und moechte hier bleiben, brauche ich den erwaehnten Vertrag ueberhaupt? Vielen lieben Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,
als alleinige Inhaberin des Sorgerechts haben Sie automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Insofern haben SIe nichts zu befürchten.
Ich hoffe Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen