Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Die Frage ist doch, ob die Außenwand Ihrer Garage, welche wohl unstreitig zu Ihrem Sondereigentum gehört, nicht auch Sondereigentum ist und nicht Gemeinschaftseigentum, wie Sie es darstellen.
Alle tragenden Mauern und Wände, die der Stabilität des gesamten Gebäudes dienen, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Hier handelt es sich um eine Garage. Falls die Garagenwand zugleich auch die Hauswand darstellt, es also nicht zwei Wände gibt, gehört diese zum Gemeinschaftseigentum und die WEG als Gemeinschaft hat für die Kosten der Reparaturen/Instandhaltungen aufzukommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt