Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Wenn Sie nicht auf die Zweite Berechnungsverordnung hinwiesen, müssen Sie die jeweiligen Nebenkosten einzeln aufführen. Deshalb können Sie auf die Zweite BerechnungsVO hinweisen auch im Gewerbemietvertrag.
Darüber hinaus könnten Sie gewerblich weitere Nebenkosten geltend machen (bei Wohnraum unzulässig), müssen diese aber dann jeweils gesondert bestimmen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt