Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie als alleinige Eigentümerin des Hauses im Grundbuch eingetragen sind. Solange Sie diesbezüglich keine Änderung im Grundbuch vornehmen lassen, bleiben Sie auch die alleinige Eigentümerin.
Hieran ändert sich auch nichts, wenn Sie Ihren Freund heiraten. Auch ändert sich nichts an Ihrer alleinigen Eigentümerstellung, wenn Ihr Freund in das Haus einzieht. zugriff auf das Haus haben die gläübiger Ihres Freundes hierdurch nicht.
Sollten Sie ihren Freund (bzw. künftigen Ehemann)
als Miteigentümer in das Grundbuch eintragen lassen, so könnte allerdings unter Umständen eine Vollstreckung der titulierten Forderung durch Verwertung des Hauses seitens der Gläubiger betrieben werden.
Gleiches wäre möglich bei einer Schenkung oder bei einem Verkauf des Hauses an Ihren Freund.
Unproblematisch wäre es dagegen, einen Mietvertrag mit Ihrem Freund abzuschließen, sollte er denn hiermit zufrieden sein.
Hier wären Sie dann weiterhin alleinige Eigentümerin und ihr Haus vor etwaigen Vollstreckungsversuchen sicher.
Die Höhe der Miete könnten Sie grundätzlich(ungeachtet der steuerlichen Nachteile)frei vereinbaren, bzw. mit denen von ihrem Freund getätigten Investitions- und Sanierungsaufwendungen verrechnen.
Grundsätzlich würde ich zunächst dazu raten, mit Ihrem Freund im Vorfeld genau abzusprechen, welche Vorstellung er denn hat. Gleichzeitig sollten Sie ihm aber klarmachen, dass es grundsätzlich sinnvoller und sicherer für Sie sein dürfte, wenn das Haus zuindest bis zum Erhalt der Erbschaft/Schenkung Ihres Freundes, in Ihrem alleinigen Eigentum verbleiben würde.
Wie gesagt ist es unproblematisch, wenn Ihr Freund bei Ihnen einzieht. Hinsichtlich einer Eigentumsübertragung würde ich zur Vorsicht raten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick verschaffen konnte.
Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und soll. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersétzt werden.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Freund noch einen schönen Sonntag und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz
Nino Jakovac
Rechtsanwalt