Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
a) Die Prüfung ist wie gesagt schon längst gemacht worden, die Plakette zugeteilt, der Prüfbericht erstellt. Darf ich die Auflage "unter Vorlage dieses Schreibens überprüfen zu lassen" als unsinnig ignorieren? Es ist damit nicht gemeint, dass ich erneut zum Prüfer muss, richtig?
Natürlich müssen Sie das Schreiben beantworten, wenn Sie es ignorieren, wird ein Bescheid gegen Sie erlassen - hiergegen können und müssten Sie dann Einspruch einlegen - aber das ist erheblich mehr Aufwand. Einfach Bestätigung hinsenden!
b) Können die angedrohten Maßnahmen vollstreckt werden (Stilllegen, Entstempeln, strafrechtliche Verfolgung), obwohl das Fahrzeug die Plakette längst hat?
Wenn die Behörde mangels Nachweis einen bescheid erlässt, ja, dann müssten Sie eben den weiteren Rechtsweg beschreiten. Das heisst aber nicht sofort, dass ein Einspruch auch die Vollziehung hemmt bzw. aussetzt.
c) Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich das Schreiben entweder ignoriere oder einfach ein paar Tage später bei der Behörde den Beweis erbringe? Ich muss diese Konsequenzen abwägen mit den Konsequenzen, die wegen meiner ausgefallenen Termine am Montag drohen könnten. Ich habe leider keine Möglichkeit, dort vorher anzurufen (Telefon nur Mi und Fr).
s.o.
d) Mich ärgert dieses Schreiben maßlos. Ich würde mich gern beschweren. Gibt es für solche Maßnahmen festgelegte Mindestfristen, die eingeräumt werden müssen, damit man eine Chance hat, der Aufforderung fristgerecht nachzukommen? Wo sind diese festgelegt?
Die Frist von 1 Woche ist üblich, Mindestfristen an sich gibt es nicht. Sind Fristen zu kurz gesetzt, kann man eine Fristverlängerung beantragen.
Leider müssen Sie das, wenn Sie keine weiteren Konsequenzen wollen, so akzeptieren - die Behörde ist am längeren Hebel.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen