Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Exfrau dagegen ist, müssten Sie beim Familiengericht beantragen, dass Ihnen die Entscheidung übertragen wird, bei welchem Elternteil das Kind lebt. (§1628 BGB) Dazu brauchen Sie einen Anwalt. Das Familiengericht ist das Amtsgericht am bisherigen Wohnort des Kindes. Das Familiengericht wird dann einen Ergänzungspfleger vom Jugendamt bestellen. Das ist praktisch der Anwalt des Kindes. Zu klären sein, wird, ob ein Schulwechsel erforderlich wird, oder das Kind weiter in die bisherige Schule gehen kann.
Dann wird das Gericht das Kind in Abwesenheit der Eltern befragen, warum es zu Ihnen ziehen will. Die Eltern werden später darüber informiert, was das Kind gesagt hat.
Die Gründe des Kindes können entscheidend sein. Das können Gründe sein, die für einen Umzug zu Ihnen sprechen. Es können aber auch Gründe sein, bei denen das Gericht entscheidet, dass das Kind bei der Mutter bleiben soll. Nachfolgend für jede Sorte Gründe ein Beispiel:
Wenn das Kind sagt, der Papa kann ihm Mathe so erklären, dass er die Aufgaben versteht, während die Mutter nicht einmal in der Lage ist 2 Brüche zu addieren, wird das Gericht eher bereit sein, dem Wunsch des Kindes nachzugeben und entscheiden, dass Ihr Sohn zu Ihnen darf.
Wenn der Sohn antwortet, dass die Mutter nervt, weil die immer darauf besteht, dass er die Hausaufgaben macht, während der Vater versprochen hat, dass er einen Entschuldigungszettel schreiben würde, wenn der Sohn keine Lust auf Schule hat, dann wird das Gericht er entscheiden, dass der Sohn bei der Mutter bleiben muss.
Das Gericht versucht also herauszufinden, was den Interessen des Kindes am Besten dient. Die Interessen des Kindes müssen aber nicht immer mit dem Willen des Kindes übereinstimmen. Das Gericht kann auch gegen den Willen des Kindes entscheiden.
Wenn das Kind vernünftige Gründe für seinen Willen äußert, sind die Chancen jedoch ganz gut, dass Ihr Sohn zu Ihnen darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
Guten Abend,
Können Sie mir eine Einschätzung geben, wie die Chancen Ihrer Erfahrung nach liegen? Mir ist bewusst, dass Ihre Einschätzung so nicht eintreten muss, sondern lediglich Ihre Erfahrung wiederspiegelt.
Mein Sohn lebt in Wallgau und geht in Garmisch ins Gymnasium. Dort steht er um 5:50 auf um mit dem Bus pünktlich in der Schule zu sein. Auch der Rückweg mit dem Bus ist entsprechend lang. Vor Ort ist er, für Vereinsaktivitäten oder Freunde treffen, in der Regel auf einen Fahrdienst angewiesen. Die wenigsten leben in Fahrrad Nähe. Auch gibt es in Wallgau kaum ein Angebot für Kinder bzw. Jugendliche. Mein Sohn sieht bei mir das Gegenteilige. Hier in Landsberg gibt es zwei Gymnasien, zu denen er um 7.30 mit dem Rad fahren kann und nach der Schule auch schnell wieder zu Hause ist. Es
gibt zwei Sportvereine (Fußball etc.), ebenfalls mit dem Rad zu erreichen. Es gibt eine Wasserwacht (dies macht er in Wallgau auch); 5 Gehminuten das THW (da hat er Interesse). In der direkten Nachbarschaft viele Kinder im gleichen Alter, das Freibad und die Eisdiele im Sommer schnell zu erreichen. Kurz gesagt: mehr Angebot in der Nähe.
Darüber hinaus mag er den Lebensgefährten meiner Exfrau nicht. Dieser unternimmt wenig mit meinem Sohn und bringt sich (seinem erzählen nach) kaum ein. Hier erlebt er eine „Stiefmutter" die für Ihn da ist, lernt und ihn in seinen Gefühlen ernst nimmt.
Was ist Ihre Einschätzung?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Fragesteller,
ich setze mal voraus, dass wenigstens eines der beiden Gymnasien in Landsberg noch einen freien Platz hat, um die erforderliche Umschulung durchführen zu können.
Die angegebenen Gründe sind vernünftig und gut nachvollziehbar. Daher schätze ich die Chancen sehr gut ein.
Sollten die Gymnasien in Landsberg jedoch entgegen meiner Annahme signalisieren, dass sie überbelegt sind und Ihren Sohn nicht aufnehmen können, würde dies die Chancen gegen null sinken lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Wechsel des Wohnortes sollte nicht im laufenden Schuljahr erfolgen. Er sollte bis zu den Sommerferien in das bisherige Gymnasium gehen und erst nach den Sommerferien in die neue Schule. Das erleichtert die Eingliederung in der neuen Klasse.