Sehr geehrter Fragesteller,
bei der Generierung von WEbsites handelt es sich um die selben Problematiken in anderen bereichen, z.B. im Fahrzeugbau. Ein Auto muss eine gewisse Mindestform besitzen, um funktionstauglich zu sein.
Zu Ihrem Fall:
Websites können als wissenschaftliche oder technische Darstellungen gemäß § 2 Abs. 8 UrhG
, als Computerprogramme gemäß §§ 2 Abs.1
, 69a UrhG
oder als Datenbanken nach § 69h UrhG
geschützt sein.
Der Urheberrechtsschutz kann hierbei an der gesamten Website oder nur an Teilen daran bestehen. Der Urheberrechtsschutz kann sich hierbei auf die optische Gestaltung der Seite, die Auswahl und Anordnung der Elemente der Seite oder auch auf die Verlinkung der eigenen Seiten oder Seiten andere entstehen.
Eine klare gesetzliche Abgrenzung, wann ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt oder nicht kann aufgrund der Vielzahl an Einzelfällen nicht getroffen werden.
Sofern also die Elemente Ihrer Homepage nicht überwiegend der Gestaltung einer einzelnen anderen Webpage ähneln, ist das gar kein Problem.
Dies wird aber auch nur dann in Frage kommen, wenn größere Seiten, wie z.B. Facebook, als Vorbild genommen werden und eine gewisse Verwechselungsgefahr herrscht, z.B. aufgrund der Farbwahl oder der gleichen Anordnung aller Buttons und Elemente.
Bei kleineren Foren lässt es sich nicht vermeiden, dass Foren oder Chats genau gleich aussehen, da es nunmal auch keine anderen Möglichkeiten gibt, derartige Funktionen großartig anders zu gestalten.
Deswegen gilt: Je unkomplexer die Seite, desto weniger unterliegt diese Seite dem Urheberrechtsschutz.
Sie können also beruhigt Ihre Seite zusammenstellen, ohne Angst zu haben, dass dieses bereits irgendwo anders auf der Welt gleich erstellt worden ist, nur sollte keine zu große Verwechselungsgefahr mit anderen großen Seiten bestehen.
Praxistipp: Wenn die Homepage fertig ist, zeigen sie diese Ihren Freunden und Bekannten und fragen, ob ihnen spontan Ähnlichkeiten zu anderen Websites auffallen.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte und Sie auch nicht bewusst von einer anderen Homepage alles abgeschrieben haben, sind Sie auf der sicheren Seite.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 04.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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04.02.2011
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11:40
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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