Guten Tag,
nehmen wir den folgenden Fall an:
Selbstständiger S (Sitz in Deutschland) hat einen Vertrag mit Personalvermittlung P (Sitz in Deutschland) und wird im Rahmen des Vertrags für Unternehmen UD (Sitz in Deutschland) tätig. UD erbringt Leistungen für Unternehmen US (Sitz in der Schweiz), hierbei soll S unterstützen.
Szenario 1: S erbringt die Leistungen remote von Deutschland aus.
Szenario 2: S erbringt an einzelnen Tagen Leistungen bei US vor Ort in der Schweiz, Annahme: An höchstens 8 Tagen pro Jahr.
Fragen:
1. Ich vermute, dass sich für S in Szenario 1 aus dem Sitz von US in der Schweiz keine ESt-, USt-, oder sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen oder Meldepflichten ergeben, weder in Deutschland, noch in der Schweiz. Ist das korrekt?
2. Wie verhält es sich mit dem Einsatz vor Ort (wie oben angenommen max. 8 Tage / Jahr, außerdem angenommen > 100.000 Franken Jahresumsatz weltweit)?
- Entsteht eine MwSt-Pflicht in der Schweiz?
- Entsteht eine ESt-Pflicht in der Schweiz?
- Entsteht eine Sozialversicherungspflicht in der Schweiz?
- Welche Meldepflichten gelten? Falls keine gelten: Somit wäre keine Bescheinigung gemäß https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/231/de#art_1_a Abs 2 a mitzuführen, richtig?
Vielen Dank im Voraus
Einsatz editiert am 23. Januar 2023 21:44