Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, das funktioniert ohne Weiteres für Sie als EU-Bürgerin:
Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Maßgabe von § 2 Freizügigkeitsgesetz
Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige) und deshalb sich in Deutschland niederlassen wollen.
Sie müssen dann nur die gewerblichen Anforderungen nach der Gewerbe- oder Handwerksordnung etc. erfüllen.
Das wäre dann ggf. gesondert zu prüfen bzw. zu beantragen.
Unionsbürger bedürfen aber ansonsten für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels; es gilt die wie sonst auch geltende Passpflicht - der Pass muss entsprechend bei einer französischen Behörde/Botschaft/Konsulat verlängert bzw. neu ausgestellt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen