Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten dem Käufer nochmal ganz konkret schriftlich eine Frist setzen, bis wann der Kühlschrank abzuholen ist.
Wenn sich der Käufer nicht daran hält, befindet er sich in Annahmeverzug.
Sie können den Kühlschrank dann stehen lassen oder entsorgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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