Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Zahlungen Ihrer Schwiegereltern an Sie sollten Sie als reguläre Mietzahlungen ansehen, dann müssen Sie diese zwar als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern, aber können im Gegenzug alle Werbungskosten aus dieser Einkunftsart von der Steuer absetzen.
Wenn Sie die Zahlungen 'einfach so" erhalten (also als innerfamiliäre "Bezahlung" für geleistete Pflege und als "Wohngeld") , dann müssten Sie diese Beträge möglicherweise als "Sonstige Einkünfte" gemäß § 22 EStG
versteuern - es sei denn, Ihre Schwiegereltern erhalten Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Wenn Sie dieses an Sie für die von Ihnen geleistete Pflege weiterleiten, so müssten Sie dieses Geld nicht versteuern.
Wenn Ihre Schwiegereltern aber mit Ihnen einen schriftlichen Mietvertrag schließen und mindestens 66 % der ortsüblichen Miete (Warmmiete) bezahlen und wenn dieser Vertrag tatsächlich durchgeführt wird, die vereinbarte Miete also monatlich auf Ihr Konto eingeht, mit anderen Worten also alles so abläuft, wie das bei einem fremden Dritten der Fall wäre, dann können Sie die Hauskosten zu dem vermieteten Anteil steuerlich geltend machen. Heißt: Sie können alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Hauses sowie die Darlehenszinsen und die Abschreibung in Höhe des vermieteten Anteils ansetzen. Nur Aufwendungen für die eigene Arbeitsleistung und der Tilgungsanteil des Darlehens können nicht geltend gemacht werden.
Mein Rat an Sie lautet also: Schließen Sie mit Ihren Schwiegereltern einen üblichen Mietvertrag (Formularmietvertrag) ab und achten Sie auf die richtige Höhe der Miete und auf die tatsächliche monatliche Zahlung (auch der Nebenkosten! Machen Sie auch eine jährliche korrekte Nebenkostenabrechnung für die Schwiegereltern!), am besten per Dauerauftrag (wie üblich), dann hat das für Sie mit Sicherheit steuerliche Vorteile - auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht seltsam anmutet, mit den eigenen (Schwieger-)Eltern einen formellen Vertrag zu machen. Dies ist aber für die steuerliche Absetzbarkeit der Werbungskosten unumgänglich, und Sie sind bei der Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt immer auf der sicheren Seite.
Wenn noch etwas unklar geblieben ist, dann wenden Sie sich gerne an mich.
Freundliche Grüße!
Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien
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Diese Antwort ist vom 25.11.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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