von RA Gero Geißlreiter
Hallo, wir, eine Familie, zwei Kinder, ein Kind (8 Jahre alt) schulpflichtig, beabsichtigen uns aufgrund eines längeren Auslandaufenthaltes, abzumelden. Laut der Schule ist eine Abmeldung nicht möglich, da ein Nachweis für eine deutsche Schule im Ausland erbracht werden müsste. Ist die Argumentatio ...