Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich nehme an, es handelt sich um einen sogenannten Filesharing-Fall.
Sicher hat er die Musik nicht nur gehört, sonder über eine Tauschbörse heruntergeladen.
Er wurde dann bestimmt durch eine Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt.
Wenn er damals seine Schuld eingestanden und eine Ratenzahlung vereinbart hat, hat man natürlich ein Problem.
Dann kann dies durchaus wie ein Schuldeingeständnis wirken.
Ob er jetzt aber weitere Zahlungen erbringen muss, hängt davon ab, wann er abgemahnt worden ist und vor allem von welcher Kanzlei und ob er noch in Deutschland weilt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
Die Zahlungen sollen an reFX Audio Software Inc. c/o We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main gerichtet werden. Sie schreiben , dass es eine bedeutung hat, welche Kanzlei das sei. Wie sieht es jetzt aus ?
Danke !!!!
Aus meiner Erfahrung heraus kann er in diesem Fall das Wagnis eingehen und die Zahlungen erstmal ruhen lassen.
Mir sind bisher keine Fälle bekannt, in welchen diese Kanzlei gerichtlich vorgegangen wäre.
Das heißt aber nicht, dass sie es nie tun wird.
Aber aus Erfahrung weiß ich, dass die Fälle bei dieser Kanzlei mit der Zeit im Sand verlaufen.
Insoweit kann er es riskieren.
Es werden bestimmt noch weitere Schreiben kommen. Er soll sich davon nicht beirren lassen.
Reagieren muss er erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.