Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Schulbegleitung wird Ihr Sohn nur dann bekommen, wenn bei Ihrem Sohn Defizite entdeckt werden, durch die eine solche Begleitung erforderlich ist.
Wenn der Intelligenztest ergibt, dass Ihr Sohn einen IQ von 70 oder weniger hat, wird die Begleitung wohl bewilligt. Ergibt der Test einen IQ von 130 oder höher, wird die Begleitung eher nicht bewilligt.
Wenn Ihr Sohn die Mitwirkung am Test verweigert, muss der fehlende Test durch andere Beweismittel eben die Videos ersetzt werden.
Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, den Test durchzuführen oder die Videos zu senden. Dann kann der Gutachter aber nicht feststellen, dass Ihr Sohn Defizite hat, die eine Schulbegleitung erforderlich machen.
Dies führt dann dazu, dass der Antrag abgelehnt wird und Ihr Sohn keine Schulbegleitung bekommt.
Sie haben die Beweislast. Sie können versuchen, den Test durch andere Beweise zu ersetzen. Allerdings fällt mir nichts ein, was eine vergleichbare Beweiskraft hat. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem es gelungen wäre die Begleitung zu erhalten, wenn Intelligenztest und Videos verweigert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
25. Januar 2023
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08:10
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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