Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, sind gerade solche wichtigen Entscheidungen die die Schulwahl gemeinsam zu treffen.
Ihre Exfrau durfte Ihre Tochter nicht allein entscheidend auf dem Gymnasium anmelden dürfen.
Hier wäre eine gemeinsame Entscheidung erforderlich gewesen.
Das Gymnasium seinerseits hätte die Anmeldung aber auch gar nicht annehmen dürfen, da ja Ihre Zustimmung gefehlt hat.
Wenn Sie nun wollen, dass das Kind nicht auf das Gymnasium sondern auf die Realschule geht, muss dies gerichtlich geklärt werden, da die Mutter ohne Gericht wohl nicht zustimmen wird.
Gerade da ja auch eine Empfehlung für die Realschule vorliegt, muss dies berücksichtigt werden.
Wenn die Mutter nicht ganz gewichtige Gründe dafür hat, dass das Kind jetzt schon auf das Gymnasium gehen soll, dann wird das Gericht Ihnen auch Recht geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 19.06.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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