Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
Das Werk ist gemeinfrei nach § 64 UrhG
, d.h. die urheberrechtliche Gemeinfreiheit wirkt dabei absolut. Alle Urheberpersönlichkeitsrechte und Urheberverwertungsrechte erlöschen, niemand soll an dem gemeinfreien Werk auch nur einen Rest einer Rechtsposition besitzen. Wenn urheberrechtliche Werke gemäß § 64 UrhG
dem Gemeingebrauch zur Verfügung gestellt werden dürfen sie auch von jedermann frei benutzt werden.
Deshalb dürfen sie auch Werbebanner auf der Webseite verlinken ohne gegen irgendein Nutzungsrecht zu verstoßen, da es kein Nutzungsrecht an dem Werk mehr gibt.
Sie können die Briefe ohne Rechte Dritter verwenden und müssen sich keine Gedanken darüber machen, dass sie gegen irgendein Recht verstoßen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Diese Antwort ist vom 05.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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