Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da nach Ihrer Schilderung die Hintergründe für das Strafverfahren für Ihren Mann nicht nachvollziehbar sind, sollte er sich auf keinen Fall ohne vorherige Akteneinsicht zu den Vorwürfen äußern und sich dadurch schlimmstenfalls unbeabsichtigt belasten.
Er sollte daher unverzüglich einen Anwalt einschalten, der dann die weiteren Schritte einleitet, Akteneinsicht nimmt und aufgrund der sich daraus ergebenden Informationen eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Behörde verfassen kann. Ihr Mann sollte auch direkt Beweise sammeln dafür, dass er zu dem in Frage stehenden Zeitraum tatsächlich in Polen war (z.B. schriftliche Zeugenaussagen von Personen, die er dort an diesem Tag getroffen hat).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen