Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Bruder hat ein Schonvermögen in Höhe von 59.220,00 €.
Das folgt aus § 139 SGB IX.
Zitat:Zum Vermögen im Sinne dieses Teils gehört das gesamte verwertbare Vermögen. Die Leistungen nach diesem Teil dürfen nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung des Vermögens im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 des Zwölften Buches und eines Barvermögens oder sonstiger Geldwerte bis zu einem Betrag von 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches..........
Die jährliche Bezugsgröße 2022 beträgt jährlich 39.480,00 €. Das ist Ausgangsbasis für die Berechnung.
Mit freundlichen Größen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle.