Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich bestehen für die Schimmelbildung zwei mögliche Ursachen.
Entweder ist die Bausubstanz mangelhaft, so daß sich durch eindringende Feuchtigkeit Schimmel bildet. Ein derartiger Mangel fällt in die Sphäre des Vermieters.
Alternativ kann Schimmel auch durch unzureichendes Lüften und Heizen seitens der Mieter entstehen. Das ist dann Sache des Mieters.
Was letztlich die Ursache für den Schimmelbefall ist, wird durch ein Sachverständigengutachten aufzuklären sein.
2.
Wenn der Schimmel auf die Bausubstanz zurückzuführen ist, kann der Mieter die Miete angemessen mindern. Gemindert werden kann übrigens die monatliche Gesamtmiete, also die Miete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen.
Aufgrund Ihrer Schilderung erscheint eine Mietminderung von 20 % durchaus angemessen, zumal Sie ja nur die Kaltmiete gekürzt haben.
Natürlich müssen Sie die Minderung den Gegegebenheiten anpassen. Ist ein Mangel der Mietsache nur in geringem Umfang oder zeitweise garnicht vorhanden, kann auch nur in geringerem Maße gemindert werden. Ggf. besteht auch kein Recht zur Mietminderung mehr.
D. h., wenn im Sommer so gut wie kein Schimmel mehr vorhanden ist, dürfen Sie nicht in gleicher Weise wie bei starkem Schimmelbefall mindern.
3.
Die Schimmelbeseitigung und das Neustreichen der Wände beseitigt nicht die Ursachen der Schimmelbildung. Deshalb halte ich diese "kosmetischen" Arbeiten für wenig sinnvoll.
Um die Ursachen der Schimmelbildung zu kennen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, ist die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens die richtige Vorgehensweise. Im Rahmen dieses Verfahrens beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, der in einem Gutachten zu den zu stellenden Beweisfragen Stellung nehmen wird. Hier sollten Sie jedoch unbedingt einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen.
Von der Einholung eines Privatgutachtens ist deshalb abzuraten, da Sie für dessen Kosten selbst aufkommen müssen, selbst wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, daß die Bausubsubstanz für den Schimmel ursächlich sei.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt