Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie stellen viele kleine Einzelfragen, die ich aufgrund Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze beantworte:
1. und 2.
Sie können bereits jetzt die Miete mindern. Als angemessen dürfte hier eine Minderung um ca. 15 % anzusehen sein. Nach ergebnislosem Fristablauf haben Sie zudem die Möglichkeit, die Ursache des Schimmels durch Beauftragung eines Fachmannes auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen (§ 536a Abs. 2 BGB
). Dies ist jedoch i.d.R. mit der Verauslagung der Kosten verbunden.
3. und 4.
Hinsichtlich der Umzugs- und Maklerkosten kommt ein Schadensersatzanspruch wegen wissentlich falscher Angaben zum Zustand der Wohnung in Betracht (§§ 241 Abs. 2
, 311 Abs. 2
, 280 BGB
). Es wird jedoch vermutlich Schwierigkeiten geben, dem Vermieter die Kenntnis des Mangels und der wissentlich falschen Angaben nachzuweisen. Für diese Kenntnis wären Sie beweispflichtig.
5.
Eine Absicht, Ihre Gesundheitsheit schädigen zu wollen oder es zumindest billigend in Kauf zu nehmen, kann ich hier nicht erkennen. Das Vermieterinteresse dürfte eher finanzieller Natur sein, da ein Vermieter i.d.R. an dem Abschluß eines Mietvertrags interessiert ist. Über die Gesundheit der Mieter wird er sich vermutlich keine Gedanken gemacht haben.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Diese Antwort ist vom 15.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Richter,
danke für Ihre schnelle Beantwortung meiner Frage.
Hier sind die Fotos zur Ansicht.
http://i36.tinypic.com/a1lh5l.jpg
http://i33.tinypic.com/2115ac6.jpg
http://i34.tinypic.com/x1gbb9.jpg
http://i33.tinypic.com/15ofnmv.jpg
Bitte sagen Sie mir, ob Sie diesen als "schlimm" bezeichnen oder nicht. Zudem möchte ich gerne wissen, ob die 15% auf die Warm- (120 Euro) oder Kaltmiete (87 Euro) bezogen werden.
Bezüglich des Schadensersatzanspruchs bzw. der Beweispflicht ist es vermutlich nicht ausreichend, dass mein Partner bei diesem Gespräch dabei war oder? Wir haben weder Fotos von dieser Stelle gemacht noch dies in den Mietvertrag aufgenommen, da wir ihm natürlich glaubten und keinen Grund zum Misstrauen sahen.
Was passiert, wenn mein Sohn bereits Schäden wegen dem Schimmel davon getragen hat? Er leidet seit mehr als 6 Wochen an Husten und Schnupfen und trotz mehrmaliger Arztbesuche ist dies nicht besser geworden. Als ich heute den Arzt drauf ansprach, ob dies evtl. vom Schimmel kommen könnte, meinte dieser, dass er es ausschließt (er hat die Fotos aber nicht gesehen und auch nicht gefragt, wie der Schimmel überhaupt aussieht und wo dieser ist), aber Ende Januar haben wir einen Termin zum Blutabnehmen und dann wird auch ein Allergietest durchgeführt. Was ist, wenn sich herausstellt, dass dies alles von diesem Schimmelpilz kommt?
Zudem möchte ich gerne noch wissen, ob es diesbezüglich die Möglichkeit einer verkürzten Kündigungsfrist gibt oder nicht.
Sehr geehrter Fragesteller,
die mir zugeschickten Fotos werte ich als erheblichen Schimmelbefall.
Die 15 % beziehen sich auf die Warmmiete.
Hinsichtlich der Beweisfrage weise ich darauf hin, daß Ihr Partner nur dann als Zeuge in Betracht kommt, wenn er nicht gleichzeitig Mieter ist. Zudem haben Sie mit einer Bestätigung des Gesprächs noch nicht bewiesen, daß der Vermieter positive Kenntnis von dem Mangel/Schimmel hatte.
Eine fristlose Kündigung wegen Schimmelbildung kommt nur in Betracht, wenn Sie gutachterlich beweisen können, daß eine Gesundheitsgefährdung vorliegt (vgl. KG Berlin, Az.: 12 U 1493/00
, GE 04, 688).
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -