Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier wurde vom mittlerweile verstorbenen Mieter als Grund für die Zuwendung lediglich angegeben, dass das Geld "sinnvoll genutzt werden solle". Auch war dem Mieter klar, dass es keinen konkreten Rechtsgrund aus dem Mietvertrag für die Zahlung gab. Da die Überweisungen auch ohne Betreff erfolgt sind, fehlt es aus meiner Sicht an einem ausreichenden Bezug zu dem Mietvertrag. Ich gehe auch davon aus, dass die Teilsummen sich nicht exakt mit der monatlich zu zahlenden Miete decken.
Daher sehe ich auch keine ausreichenden Anhaltspunkte, den Betrag als "Mietvorschuss" einzustufen, der mit der ausstehenden Mietzahlung verrechnet werden könnte. Diese Zweckbestimmung hätte sich zumindest konkludent aus den Aussagen oder dem Verhalten des Mieters oder den Überweisungen an sich ergeben müssen, was nach Ihrer Schilderung aber gerade nicht der Fall ist.
Im Streitfalle müsste die Erbin beweisen, dass die nicht weiter gekennzeichneten Zahlungen als Mietvorschuss und nicht als frei verfügbare Schenkung gedacht waren. Dies dürfte ihr kaum gelingen, da die freiwillige Zahlung eines Mietvorschusses insbesondere bei einem bisher immer zuverlässig zahlenden Mieter sehr außergewöhnlich wäre.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen