Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Mutter kann Reparaturen am Haus nur dann von ihrer Steuer absetzen, wenn ihr entweder ein dingliches (d. h. im Grundbuch stehendes) Nießbrauchsrecht eingeräumt wird oder ein dingliches Wohnungsrecht mit der zusätzlichen Vereinbarung, dass „sie die Wohnung laufend in einem guten, bewohnbaren Zustand zu erhalten bzw. dahin zu versetzen und die Wohnung den veränderten Wohnbedürfnissen entsprechend zu modernisieren und zu verbessern hat. Sie hat die dafür anfallenden gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen." (Diese Vereinbarung müsste im notariellen Schenkungsvertrag erfolgen.)
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
3. August 2020
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02:02
Antwort
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