Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Schenkende sind die Personen, denen die Aktien derzeit gehören, also nach Ihren Angaben X. Wem konkret das Depot gehört ist dabei zweitrangig, solange die Aktien klar bestimmten Person zugeordnet werden können.
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig, wenn die Schenkung ohne Auflagen erfolgen soll. Eine notarielle Beurkundung ist keinesfalls notwendig.
Ein Vertrag muß außer den persönlichen Daten nur die Bezeichnung der Aktien und die Darstellung der Auflagen (sofern gegeben) sowie das Datum der Übertragung enthalten. Er kann festlegen, wer die Steuerlast trägt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.