Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,
ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Online-Rechtsberatung.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:
1. Es dürfte sehr schwierig sein, die Kosten von Ihrem geschiedenen Ehemann zurückzubekommen. Aufgrund der vom Gericht im Rahmen der Ehescheidung getroffenen Kostenregelung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder trägt seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
2. Sie müssten somit irgendwie beweisen können, dass Sie mit Ihrem Ehemann etwas anderes vereinbart haben, es wäre diesbezüglich geschickter gewesen, dies auch in der Kostenfolge, die vom Gericht ausgesprochen wurde, festzuhalten. Wenn Sie nichts schriftliches haben, dürfte dies schwierig werden.
3. Im Übrigen kann angenommen werden, dass die Kostenbeteiligung nur galt, solange nur ein Anwalt beteiligt war. Ihr geschiedener Ehemann hat dann aber doch einen eigenen RA beauftragt.
4. Versuchen Sie somit lieber von ihm etwas Schriftliches zu bekommen, auf dieser Grundlage könnten Sie das Geld einklagen. Sollten Sie diesbezüglich keine Nachweise haben, kann ich Ihnen nicht zu einem Prozess raten.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihne gerne zur Verfügung. Dies ist auch von Heidelberg aus auf die Entfernung zu Ihnen möglich und grundsätzlich kein Problem.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau
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