Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Grundsätzlich müssen Sie mindestens ein Trennungsjahr einhalten, bevor die Ehe geschieden werden kann. Stimmen Sie der Ehescheidung nicht zu, müssen Sie drei Trennungsjahre einhalten.
Nur im Fall einer besonderen Härte kann auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden. Dies funktioniert aber nur in besonderen Ausnahmefällen; die Gründe für die Unzumutbarkeit müssten von Ihrem Ehemann dargelegt und bewiesen werden.
ich gehe also davon aus, dass mindestens ein Trennungsjahr eingehalten werden muss. Im Oktober diesen Jahrs werden Sie also keinesfalls geschieden sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Gerne stehe ich Ihnen für Nachfragen zur Verfügung, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
1. September 2022
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10:41
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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