Sehr geehrte Ratsuchende,
solange die Scheidung die Ursache für den Eigentümerwechsel ist, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Die Übertragung bedarf der notariellen Beurkundung, sodass Sie und Ihr Mann einen Notar damit beauftragen müssen.
Der Zugewinnausgleich findet nur auf Antrag einer Partei statt. Verzichten also beide Parteien, muss gar nichts gemacht werden.
Davon zu unterscheiden ist aber die vertragliche Schuldentragungspflicht bei der Bank.
Stimmt diese einer Schuldentlassung nicht zu, bleiben BEIDE gegenüber der Bank auch dann Schuldner, wenn nur noch eine Partei als Eigentümer im Grundbuch steht.
Insoweit muss dann die andere Partei intern von allen Verpflichtungen freigestellt werden; das ist im Rahmen einer Vereinbarung, die auch notariell beurkundet werden solle (aber nicht muss), möglich und auch durchaus üblich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Diese Antwort ist vom 22.02.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Hallo Herr Bohle,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Um das Grundbuch anzupassen benötige ich einen neuen Kaufvertrag oder reicht das im Rahmen einer Folgevereinbarung und in der dort vereinbarten Eigentumsübertragung ?
Und die Bank muss jedoch mit der Änderung im Grundbuch nicht einverstanden sein oder?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie benötigen zwar keinen Kaufvertrag; aber die Eigentumsübertragung muss notariell beurkundet werden, d.h. Sie und Ihr Mann müssen sich mit einem Notar in Verbindung setzen.
Die Grundbuchumtragung erfolgt dann unabhängig von der Zustimmung der Bank. Die Ännderung kann dann auch ohne Zustimmung der Bank erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg