Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach der Düsseldorfer Tabelle war der Unterhalt bis 30.06.2019 pro Kind bei 379 Euro.
Ab dem 01.07.2019 wird es auf 374 Euro sinken.
Mit 740 Euro zahlen Sie als sogar zu wenig. Aber da die Gegenseite dies so wollte, ist es ok.
Ob Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen, hängt neben dem Einkommen und den Unterhaltszahlungen von den weiteren monatlichen Ausgaben ab.
Sie brauchen aber für das gerichtliche Scheidungsverfahren auch keinen Anwalt, sondern können dies allein machen und hätten dann ohne Verfahrenskostenhilfe auch nur die halben Gerichtskosten zu tragen.
Wenn Ihre Frau in etwa auch 1800 Euro verdient, liegt der Verfahrenswert für die Scheidung bei 10.800 Euro (Anteil für den Versorgungsausgleich kommt noch hinzu), sodass die Gerichtskosten bei 534 Euro liegen, wovon Sie die Hälfte zu zahlen haben - nach der Scheidung.
Mehr Kosten kommen gar nicht auf Sie zu, wenn Sie sich keinen Anwalt nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen