Sehr geehrte Ratsuchende,
hier haben Sie nach Ihrer Schilderung die denkbar schlechteste Möglichket, nämlich allein die Einigung mit dem Ex-Ehemann.
Da dieser im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist er mangels weiterer Vereinbarung derzeit nicht verpflichtet, freiwillig diese Rechtsposition aufzugeben und nutzt dieses nun als Druckmittel für die Zahlung, was aber so auch rechtlich unbedenklich ist.
Auch nach der Vereinbarung muss er erst gegen Zahlung des Betrages der Grundbuchänderung zustimmen, so das insoweit Ihre Rechtsposition nicht gerade günstig ist.
Möglich wäre zwar noch, es ggfs. auf eine Teilungsversteigerung ankommen zu lassen; ob dieses aber wirtschaftlich für Sie sinnvoll ist, müsste dann anhand aller Zahlen genaustens überdacht werden (ich vermute es aber nicht).
Daher werden Sie um die Zustimmung nicht herumkommen, wobei Ihnen aber vielleicht noch folgendes helfen könnte:
Sie führen aus, dass der Ex-Ehemann alle Wertgegenstände mitgenommen hat. Unter der Voraussetzung, dass es sich um gemeinsame Wertgegenstände gehandelt hat, könnten Sie ggfs. noch einen Ausgleichsanspruch gegen ihn geltend mache, was aber im Rahmen einer individuellen Beratung abgeklärt werden muss.
Besteht aber dieser Ausgleichsanspruch, könnte er dann auch gegen den Zahlungsanspruch, auf den der Ex-Ehemann offenbar setzt, gegengerechnet werden, so dass Sie mit diesem Ausgleichsanspruch dann eventuell seine Zustimmung etwas leichter erlangen könnten.
Sollten Sie also bereits im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten gewesen sein, sollten Sie sich zur Prüfung dieses Ausgleichsanspruches mit "Ihrem" Anwalt schnell zusammensetzen, um dann die Umfinanzierung erzielen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle