Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beim Zugewinnausgleich werden das Anfangs- und das Endvermögen beider Partner ermittelt.
Bei Ihnen befand sich am Anfang der Ehe schon das Haus im Eigentum und wird wertmäßig entsprechend berücksichtigt.
Weiterhin wird der Wert des Hauses zum Stichtag Scheidung berücksichtigt.
Bei der Wertermittlung wird der aktuelle Reparaturrückstand zu berücksichtigen sein, sodass das Haus weniger Wert hat, weil es beschädigt ist.
Bei Ihrer Frau wird im Zweifel das neue Auto auch als Vermögensposition berücksichtigt. Wenn sie es über einen Kredit gekauft hat, wird die offene Verbindlichkeit aber abgezogen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen