Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist die Situation so, dass Ihre Freundin 3 Jahre verheiratet sein muss um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erwerben.
D.h. wenn sie sich scheiden läßt, wird die Ausländerbehörde sie auffordern, Deutschland zu verlassen.
Es wäre eventuell möglich, wenn Ihre Freundin erneut heiraten würde, den Aufenthalt zu behalten.
Je nachdem wie lange das Scheidungsverfahren dauert, kann es aber schwierig werden, den Aufenthalt nicht zu verlieren.
Ich rate Ihnen auf jeden Fall, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um für den Fall, dass Sie heiraten möchten, eine Ausreise bzw. Abschiebung zu verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne können Sie sich auf mit meinem Büro in Erkrath in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 01.09.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
Adalbert-Stifter-Str. 31
40699 Erkrath
Tel: 0211253480
Web: http://www.arianehansen.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Vielen Dank für die rasche Antwort Frau Hansen.
Er möchte am kommenden Mittwoch die Scheidung einreichen und nur einen Rechtsanwalt nutzen, dem von ihm. Wird sie dann sofort abgeschoben binnen von ein paar Tagen? Meine damit, wieviel Zeit bleibt ihr dann noch, etwas dagegen zu unternehmen?
Vielen dank für ihre Hilfe....
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Scheidung reicht es aus - wenn sich beide einig sind - einen Anwalt zu nehmen.
Wenn die Frau kein Einkommen hat, würden die Scheidungskosten aber vom Staat übernommen, so dass sie überlegen sollte, ob es für sie sinnvoll ist, ebenfalls einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wann die Ausländerbehörde die Frau auffordert auszureisen, hängt davon ab, wann die Behörde von dem Getrenntleben erfährt. Das ganze Verfahren dauert aber erfahrungsgemäß einige Monate.
Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihrer Freundin alles Gute.
Ariane Hansen
Rechtsanwältin