Schalke 04 Abmahnung und Sperrung der Tickets
| 21.01.2011 15:35
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
15:27
Also zum Vorfall: Ich bin aus dem Ruhrgebiet weggezogen und da ich meine S04 Tickets vor der Saison gekauft habe (wenn man nicht zum Sasisonstart gekauft bekommt man einfach überhaupt keine Tickets) wollte ich die Tickets privat bei eBay einstellen, ohne Gewinnerzielungsabsicht und somit ab 1,- Euro. Ich habe für 4 Spiele Auktionen eingestellt (insgesamt 8 Auktionen) und bekam nach ca. 3 Tagen eine erste Abmahnung. Habe daraufhin alle noch offenen ( 2 waren noch offen) Auktionen beendet. Habe nach dem Erhalt des Schreibens sofort Schalke 04 geantwortet, dass ich eben weggezogen bin und habe im Endeffekt dazugesagt, dass ich die Tickets weiterverschenkt habe und nicht weiß wie und was mit den Tickets passiert. (was ja nicht stimmt, da ich die Tickets bei eBay eingestellt habe) 1 Tag nach meinem Schreiben bekam ich eine 2. Abmahnung, dass ich wiederholt gegen die AGBs verstoßen hätte (war wohl einfach Zeitüberschneidung, weil ich ja nach dem Erhalt des 1. Mahnschreibens sofort die noch offenen Auktionen gelöscht habe und sie wohl nach dem Verschicken des 1. Mahnschreibens festgestellt haben, dass ich noch Auktionen drin habe. Nur stand in dem neuen Schreiben, dass ich alle Tickets zurückschicken muss).
Jetzt gerade bekam ich per Mail eine Antwort auf mein Schreiben:
"Sehr geehrter Herr XX,
Ihr Schreiben vom XX haben wir erhalten und zur Kenntnis genommen.
Wir beziehen uns diesbezüglich auf Ihre diversen eBay-Verkäufe von Eintrittskarten unter dem Verkäufer-Namen: „XX".
Die unter den eBay-Angeboten eingestellten Eintrittskarten waren zweifelsfrei Ihren Kartenbuchungen zuzuordnen.
Mit den Verkäufen über eBay verstießen Sie somit wiederholt gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie teilen in Ihrem Schreiben mit, Sie wären in Bochum stationiert gewesen und schon seit Jahren S04-Anhänger. Seit Januar 2011 seien Sie wieder in Ihrer Heimat (Bayern). Diesbezüglich nehmen wir Bezug auf Ihre eBay-Angebote und auf die jeweilige Angebotsbeschreibung in diesen mit folgendem Wortlaut: Bin beruflich aus dem Ruhrgebiet weggezogen und kann daher keine Spiele mehr privat sehen". Wir verweisen auf unsere 2. erteilte Abmahnung und insbesondere darauf, dass wir Sie auffordern, alle bei der FC Schalke 04-Stadion-Betriebsgesellschaft mbH erworbenen Eintrittskarten zurückzusenden. Diese erhalten aufgrund der Missbrauchsfälle keinen Zutritt mehr zur Veltins-Arena. Bei eBay-Auktionen mit einem Startpreis von 1,00 € besteht ohne weiteres die (mit dem Angebot gewollte) Möglichkeit, einen höheren als den Einkaufspreis zu erzielen (Ziffer 5.1 a), des weiteren haben Sie bei einem Verkauf der Tickets über eBay keinen Einfluss darauf, wer den Zuschlag erhält (Ziff. 5.1.b). Für sie ist es der Höchstbietende. Dies kann aber ohne weiteres ein Anhänger des jeweiligen Gastvereins sein, was bei einer brisanten Spielbegegnung die Sicherheit im Stadion gefährden kann oder eine Person mit einem bundesweiten Stadionverbot (AGB Ziff. 5.1.d).
Gerade Mitglieder des Vereins wurden u. a. in der Mitgliederzeitung seit langer Zeit immer wieder darauf hingewiesen, dass Tickets für Heimspiele des FC Schalke 04 nicht über eBay weiterverkauft werden dürfen, weil Sie bei einer eBay-Auktion keinen Einfluss darauf haben, wer Ihre Tickets ersteigert. Für Sie ist es der Höchstbietende. Dies kann aber auch ein gegnerischer Fan sein oder eine Person mit einem bundesweiten Stadionverbot, wodurch bei diesem unkontrollierten Weiterverkauf der Tickets sämtliche Sicherheitsauflagen des Vereins unterlaufen werden. Es ist ein sicherheitsrelevantes Risiko durch Vermischung von Fangruppierungen zu unterbinden.
Dies ist mit eBay-Verkäufen nahezu ausgeschlossen.
Aufgrund dessen verbleibt es bei unserer erteilten Abmahnung und der geltend gemachten Vertragsstrafe.
Weiter erwarten wir die von Ihnen unterzeichnete Unterlassungserklärung zurück.
Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und weitere Kartenkäufe des FC Schalke 04 verweigern.
Der Rücksendung der Eintrittskarten sehen wir fristgerecht entgegen. Sollten Sie diese bereits an Dritte weiter gegeben oder veräußert haben sind Sie verpflichtet, evtl. Nutzer oder Käufer von dem Zutrittsverbot in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
FC Schalke 04-Stadion-Betriebsgesellschaft mbH
- Bereich Ticket- und Markenkontrolle -
Ernst-Kuzorra-Weg 1
45891 Gelsenkirchen
Also, dass ich die Vertragsstrafe nicht bezahlen muss und auch die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben muss ist mir eigentlich klar weil Schalke 04 einfach keine Rechtsgrundlage gegen Privatverkäufe hat. Auch dass ich keine Tickets beziehen mehr darf juckt mich nicht die Bohne, da ich die nächsten Jahre wohl nicht wieder in den Westen zurückgehe. Außerdem sind ja ein paar Teile der zitierten AGB Grundsätze rechtlich nicht durchsetzbar, wie z.B. "einen höheren als den Einkaufspreis zu erzielen (Ziffer 5.1 a)"
Meine Hauptfrage ist vielmehr. Darf Schalke mir alle Tickets sperren, und wenn ja kann ich mir die Tickets finanziell entschädigen lassen, sprich bekomme ich den Kaufpreis erstattet oder habe ich ein Recht darauf mir den Kaufpreis erstatten zu lassen? Ich habe durch die eBay Auktionen abzüglich Gebühren ca. 0 Euro Gewinn gemacht, also 0 auf 0 rausgekommen. Die Tickets sind logischerweise schon verschickt. Sollte ich jetzt meinen ganzen Käufern bei eBay die Nachricht mitteilen, dass die Karten gesperrt sind muss ich diese logischerweise auch entschädigen und gehe auch das Risiko ein, dass ich von negativen Bewertungen überschüttet werde und somit mein eBay Account mit hunderten positiven Bewertungen eventuell gesperrt wird.
Vielen Dank.
Anbei noch ein Auszug der Schalke AGBs:
5. Weitergabe von Tickets
5.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Ticketerwerber ist es daher nicht gestattet:
a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern,
b) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben,
c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und
d) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind.
5.2. Auf Verlangen des Veranstalters ist der Ticketerwerber verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, an die er Tickets weitergegeben hat.
5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen Ziffer 5.1 verstößt. Das vorgenannte Kündigungsrecht gilt insbesondere auch für Dauerkartenabonnements. Der Veranstalter wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.
5.4. Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Ziffer 5.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.5. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Ziffer 5.1 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
6. Zutrittsberechtigung/Zutrittsverweigerung/Stadionverbot
6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, Ticketerwerbern, die ihre Identität nicht durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (z.B. Personalausweis, Kinderausweis) nachweisen sowie Ticketerwerbern von Tickets für Fußballveranstaltungen in der VELTINS-Arena, die mit einem bundesweiten oder einem auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind, den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung zu verweigern.
6.2. Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets erfolgt die Neuausstellung nach Ermessen des Veranstalters und nur bei Angabe der Reservierungs-Nummer und vom Kunden nachgewiesener Umstände, z.B. durch eidesstattliche Versicherung. Für die Neuausstellung eines abhanden gekommenen Tickets wird eine aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr seitens des Veranstalters berechnet.
6.3. Vorsätzlich wahrheitswidrige Verlustmeldungen, die zu einer Doppelplatzierung führen können, haben zur Folge, dass der Veranstalter Strafanzeige erstattet.
6.4. Jeder Ticketerwerber ist verpflichtet, der Polizei, dem Ordnungsdienst oder sonstigen berechtigten Sicherheitskräften sein Ticket jederzeit bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes vorzulegen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
6.5. Hat der Ticketerwerber nicht bis zum Beginn der Veranstaltung den auf dem Ticket ausgewiesenen Steh- oder Sitzplatz eingenommen, kann der Veranstalter dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung bis zur nächsten Veranstaltungspause verweigern.
6.6. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
6.7. Der Veranstalter kann Ticketerwerber, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes oder gegen diese AGB verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen.