Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal sind Sie grundsätzlich dem Vermieter des Anhängers zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn es ergibt sich aus dem Mietvertrag etwas anderes. Üblicherweise werden im Mietvertrag Haftungsbegrenzungen geregelt. Ferner auch, ob eine Kaskoversicherung vorhanden ist oder nicht. Es besteht meines Wissens keine Verpflichtung der Vermieters, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Auch eine Kaution muss der Vermieter nicht zwingend verlangen.
Ohne Einsichtnahme in den Mietvertrag können diesbezüglich keine weiteren Angaben gemacht werden.
Der Schaden am Anhänger dürfte auch nicht durch Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Schäden an mit dem versicherten KFZ verbundenen Anhängern sind üblicherweise ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Privathaftpflichtversicherung. Dort sind Schäden an gemieteten Anhängern üblicherwiese auch ausgeschlossen.
Der Vermieter muss die Schadenhöhe nachweisen. Dies kann durch Gutachten oder aber auch durch einen Kostenvoranschlag geschehen. Die Kosten für Gutachten bzw. Kostenvoranschlag wären im Rahmen des Schadenersatzes von Ihnen zu tragen, wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist.
Für das weitere Vorgehen kann ich ohne weitere Informationen nur schwer Vorschläge unterbreiten. DIes hängt in erster Linie vom Inhalt des Mietvertrages und auch vom Schaden am Anhänger ab. Hat der Vermieter diesbezüglich schon Angaben zur Höhe gemacht? Ein Gutachten dürfte meiner Erfahrung nach zwischen 2 und 300 Euro kosten. Sie sollten auf jeden Fall Fotos von den Beschädigungen am Anhänger machen, um den Istzustand zu dokumentieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering