Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Forderung nach der Selbstbeteiligung ist nur dann gerechtfertigt, wenn Sie den Schaden nachweisbar zu verantworten haben.
Der Nachweispflicht für Ihre Schadensverantwortung liegt bei der Autovermietung. Dieser Nachweis dürfte nach Ihren Angaben schwer fallen. Auch haben Sie das Schadensprotokoll nicht unterzeichnet und damit nicht die Schadensverursachung anerkannt.
Sie sollten daher darauf hinweisen, dass Sie keine Schäden am gemieteten Fahrzeug verursacht haben und die Zahlung der SB deshalb ablehnen.
Die Anwort basiert nur auf Ihren Angaben und den gesetzlichen Vorschriften. Abweichende Vereinbarungen durch Vertrag bzw. AGB konnten mangels Kenntnis nicht berücksichtigt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen