Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Zunächst ist die Geldstrafe aus dem Strafverfahren von einem möglichen zivilrechtlichen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch zu unterscheiden.
Für die Strafe kommt/kam es auf Ihre Einkommenssituation an.
Für den Sach-Schadensersatzanspruch bzw. das Schmerzensgeld kommt es nicht auf Ihre Einkommenssituation an.
> Dem Grunde nach besteht ein Schadens- und Schmerzensgeldanspruch. Anspruchsglage ist hier §§ 823 Abs. 2 in Verbindung mit vermutlich § 201 Abs. 1 StGB
bzw. die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Es ist mir nicht ersichtlich, wie der gegnerische Anwalt auf einen Schadensersatzanspruch von 5.000 € kommt. Ein Vermögensschaden in dieser Höhe ist nicht ersichtlich.
Allerdings kommt ein Schmerzensgeld (Ersatz des immateriellen Schadens, § 253 Abs. 2 BGB
) wegen der Filmaufnahmen in Betracht.
Hier ist es von Belang, wo genau in den sanitären Einrichtungen sich die Kamera befunden hat. Ich gehen von der Installation im Toilettenabteil aus.
Bei bisher entschiedenen Sachverhalten gibt es bei schweren Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch (Presse)-Veröffentlichungen Schmerzensgelder von 2.500 bis 25.000 €.
Das Amtsgericht Düsseldorf sprach 2013 einer Frau 700 € Schmerzensgeld zu (http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/zahnarzt-hat-frau-mit-handy-auf-dem-klo-gefilmt-geldstrafe-id7818229.html).
>1.000 € scheinen mir ihn Ihrem Fall durchaus angemessen.
Der Spielraum ist groß.
Letztlich und damit verbindlich kann die Höhe aber nur der zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin unter Abwägung aller Einzelfallumstände entscheiden.
Nutzen Sie bei Rückfragen bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 08.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 08.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen