Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dem Fahrer wird man hier sicherlich einen Schuldvorwurf machen können. Selbst wenn es sich nur geringe Fahrlässigkeit handelt, wird eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung vorliegen.
Schadensersatz kann unabhängig von einem Strafverfahren geltend gemacht werden. Die Versicherung kann also sofort in Anspruch genommen werden. Praktisch sinnvoller ist es aber ggf. zunächst ein Strafverfahren abzuwarten. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft. Im Zivilprozess müssen Sie den Nachweis führen, dass der Fahrer Schuld hatte. Sofern hier bereits ein Ergebnis aus einem Strafverfahren vorliegt, erleichtert das die Angelegenheit erheblich.
Sie können jedoch getrost auch zunächst gegen die Versicherung Ansprüche stellen. Wenn diese nicht zahlt oder zu wenig, kann mit der Klageerhebnung immer noch bis zum Ausgang des Strafverfahrens gewartet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt