Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frage, ob nun ein Betrag von 5-mal X eingefordert werden kann, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Vertrages ab.
Wurde in Ihrem Vertrag vereinbart, dass Sie Zahlungen in jedem Fall, also auch ohne Einsatz bei Kochvorführungen, erhalten, so können Sie die Forderung geltend machen.
Hängt die Zahlung jedoch tatsächlich von einem Einsatz bei entsprechenden Vorführungen ab, so dürfte ein Anspruch ausscheiden.
Eine detailliertere Antwort wird nur nach Prüfung des entsprechenden Kooperationsvertrages möglich sein. Gerne können Sie diesen per E-Mail übersenden, so dass eine kurze Durchsicht erfolgen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne stehe ich auch bei der weiteren Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen