Sehr geehrter Ratsuchender,
nach dem Rechtsentscheid des OLG Frankfurt (WM 92, 458) hat ein Mieter einen Anspruch auf Erlaubniserteilung durch den Vermieter zur Installation einer möglist unauffälligen Parabolantenne, wenn
- das Haus weder üner eine Gemeinschaftsparabolantenne noch einen Breitbandkabelanschluss hat
- der Mieter alle anfallenden Kosten und Gebühren trägt.
Dabei kann der Vermieter verlangen, dass die Antenne fachmännisch installiert wird und er kann auch eine Kaution für die voraussichtlichen Kosten der späteren Entfernung verlangen.
Danach können Sie die Erlaubnis verlangen, WENN da nicht das Problem wäre, dass ein Kabelanschluss im Hause besteht (den Sie aber aus Kostengründen nicht nutzen wollen). Die Versorgung mit anderen Fernsehprogrammen ist also dem Grund nach gewährleistet.
Sie werden also ein Problem bekommen können, eben ausgrund der Tatsache, dass Sie hier eine (zugegeben teuere) Möglichkeit haben.
Fraglich ist, wie die Äußerung der Sekräterin zu werten ist. Durch diese Äußerung kann man die Vermutung haben, dass eine stillschweigende Duldung möglich ist, so dass von der Genossenschaft Beschwerden nicht bearbeitet werden (das ist aber keineswegs sicher, und wäre vielleicht ein Verusch wert; schlimmstenfalls bekommen Sie eine Aufforderung, die Anlage abzubauen, der Sie dann aber auch nachkommen sollten).
Eine andere Möglichkeit wäre, die Anlage nicht fest aufzubauen, sondern nur bei Bedarf z.B: auf einem Stativ aufzubauen (wobei aber die Standfestigkeit gesichert sein muss). Aber das sollte mit einem Techniker abgeklärt werden.
Sofern Mietrechtschutz mit versichert ist, wird die advocart sicherlich auch die Kosten übernehmen. Da sollten Sie aber vorab einfach einmal anrufen und nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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