Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das kann man durchaus vertraglich soweit absichern und zu Ihren Gunsten derart regeln, dass der Verkäufer verpflichtet wird, das Sanierungskonzept durchzuführen.
Für den Fall, dass es wider Erwarten dann doch nicht durchgeführt wird, können Ihnen vertraglich Ansprüche zugesichert werden wie auch das Gestaltungsrecht in Form eines Rücktrittsrechts. Damit können Sie dann sehr gut abgesichert werden.
Allerdings müsste man natürlich die Einzelheiten vorab mit dem Verkäufer klären, also ob dieser entsprechend bereit ist, dieses so einzugehen, wobei man natürlich nicht vergessen darf, dass die Verpflichtung als Auflage von der Stadt ihm sowieso gestellt wird und er das auch erfüllen muss, wenn er das Grundstück entsprechend verkaufen will. So hat er dann auch darauf eingehen, dass Sie die andere Käufer natürlich über entsprechender Sicherheiten verfügen wollen.
Vertraglich lässt sich dieses also entsprechend darstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen