Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie nachstehend beantworte:
Eine Überwachung des gesamten Parkplatzes wird nicht zulässig sein, da damit in die Persönlichkeitsrechte aller Parkplatzbenutzer, die ohne ihre Kenntnis heimlich gefilmt werden, eingegriffen wird.
Für zulässig erachte ich aber die Videoüberwachung Ihres Fahrzeuges. In ähnlichen Fällen haben Gerichte das heimlich aufgenommene Filmmaterial als Beweismittel zugelassen. Dabei kommt es aber auf eine Gewichtung des Beweisführungsinteresses des Opfers gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Täters an. Wenn Ihr Auto schon mehrmals beschädigt wurde, sehe ich Ihr Beweisführungsinteresse hier überwiegen.
Alternativ bietet sich noch die Bewachung des Fahrzeugs an, was aber mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt