Sehr geehrte(r) Fragestellerin,
in diesem Falle empfiehlt es sich, der unkooperativen Hausverwaltung noch im Wege des Einwurf-Einschreibens eine knappe Frist von 14 Tagen zu Rückzahlung der Mietkaution zu setzen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei Ihnen, und allein darauf kommt es an, noch kein Geldeingang festzustellen ist.
Wegen des Bankgeheimnisses gibt es keine Möglichkeit, einen Fehler im Buchungssystem der Banken zu finden. Ich halte einen solchen Fehler auch für ausgeschlossen.
Sie sollten daher nach Fristablauf einen Mahnbescheid beantragen oder gleich Klage erheben. Die Frage, ob ein Mahnbescheid oder eine Klage besser ist, entscheidet sich nach der Wahrscheinlichkeit einer Gegenwehr. Wenn Sie davon ausgehen müssen, dass die Hausverwaltung Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt, so empfiehlt sich nach Fristablauf eine direkte Klage.
Das Amtsgericht ist dabei zuständig für Klagen bis zu 5.000 EUR - § 23 GVG.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. Sollte etwas unklar sein, so nutzen Sie gerne ohne Mehrkosten die Nachfragefunktion. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung mit der vollen Punktzahl sehr freuen. Gerne bin ich auch bei weiteren Schritten gegen die Hausverwaltung behilflich.
Mit den besten Grüßen
Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt